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Flyer zu Ausgleichsabgabe

 

Ihr Preisvorteil

Die Zusammenarbeit mit uns zahlt sich auch finanziell aus:

Jedes Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern ist verpflichtet, wenigstens 5 % Prozent seiner Arbeitsplätze
mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Ist dies nicht möglich, ist eine Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zu entrichten.


Zum 1. Januar 2012 erhöht sich die Ausgleichsabgabe, die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt dann je Monat und
unbesetztem Pflichtplatz wie folgt:


Beschäftigungsquote        heute            künftig 
                                  

3 bis unter 5 Prozent        105 €                115 €

2 bis unter 3 Prozent        180 €                200 €

0 bis unter 2 Prozent        260 €                290 €



Die erhöhten Sätze sind erstmals zum 31. März 2013 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für
das Jahr 2012 fällig wird.

Arbeiten Sie mit uns, einer anerkannten Einrichtung der Behindertenarbeit zusammen, so können Sie
bis zu 50 % des Rechnungsbetrags auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen lassen.

Sie erreichen also 50 % Kosteneinsparung durch §140 Sozialgesetzbuch IX:

Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen
zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 von Hundert des auf
die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenen Rechnungsbetrages solcher Aufträge
(Gesamtrechnung abzüglich Material) anrechnen.

Als gemeinnützige Einrichtung berechnen wir darüber hinaus nur einen verminderten Mehrwertsteuersatz
von derzeit 7 %.