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Liegt eine mündliche Kostenzusage und der Beschluss des Fachausschusses vor, kann die Aufnahme erfolgen. Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung bei Behördengängen und den Aufnahmeformalitäten
Wir führen regelmäßige und ausführliche Planungsgespräche mit Ihnen. Hier werden Ihre persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten und –wünsche besprochen. Über Praktika in anderen Unternehmen und Bereichen kann der Arbeitsplatz gewechselt werden. Darüber hinaus haben wir eine Jobbörse in der freie Stellen ausgeschrieben werden, auf die Sie sich bewerben können.
Die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist gesetzlicher Auftrag einer Werkstatt für behinderte Menschen. Mit dem Integrationsfachdienst arbeiten wir diesbezüglich eng zusammen. Wir erörtern gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten.
Die Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der „Werkstattrat“. Er wird alle vier Jahre gewählt. Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Geschäftsleitung und den Verbundleitungen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht selbständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen können, steht ein Fahrdienst zur Verfügung. Die Kosten werden vom Leistungsträger übernommen.
Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin bekommt Lohn, der sich aus Grundlohn, dem Arbeitsförderungsgeld und dem leistungsbezogenen Steigerungslohn zusammensetzt.
Sie schließen mit uns einen Arbeitsvertrag ab. In diesem Vertrag sind Ihre Rechte und Pflichten beschrieben.
Die Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 35 Stunden. Mit Anerkennung der Schwerbehinderung stehen Ihnen jährlich 33 Urlaubstage zur Verfügung. Zusätzlich können Sie Dienstbefreiung erhalten, um an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen zu können.
Mit der formalen Aufnahme in die WfbM, sind Sie als selbständige Versicherungsnehmer in der Rentenversicherung angemeldet. Der Beitrag wird vom Leistungsträger erstattet.
Die Arbeits- und Ausbildungsplätze der WfbM sind staatlich geförderte Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation und haben die dauerhafte Integration in das Arbeitsleben zum Ziel. Eine betriebsbedingte Kündigung durch die Werkstatt ist nicht möglich. In ganz seltenen und schwerwiegenden Situationen wie gefährlicher Selbst- und Fremdgefährdung kann ein Mitarbeitender gekündigt werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die weniger als 600 Euro Einkommen haben, erhalten ein kostenfreies Mittagessen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein höheres Einkommen haben, bezahlen pro Mahlzeit eine Kostenbeteiligung von 3 Euro.